Zum Inhalt springen

AGB

Downloads

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALU-SOMMER GmbH (Fassung 2012)

1. Allgemeine

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der ALU-SOMMER GmbH von Waren und für die Erbringung von Leistungen durch die ALU-SOMMER GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich abbedungen, auch wenn sie in Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen oder sonstigen Schriftstücken aufscheinen und unwidersprochen bleiben. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von Verträgen der ALU-SOMMER GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

2. Angebote, Preise und Zahlungen

Die Angebote der ALU-SOMMER GmbH gelten als freibleibend und unverbindlich. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Montage erhöhen, ist die ALU-SOMMER GmbH berechtigt, die Preise anzupassen. Die Entsorgung von Altmaterial ist nicht von den Preisen umfasst, die fachgerechte Entsorgung hat seitens des Vertragspartners auf eigene Kosten zu erfolgen. Sind keine anderen Zahlungsziele vereinbart, ist ein Drittel des Entgeltes bei Abschluss des Vertrages, ein Drittel nach Leistungsbeginn und ein Drittel nach Beendigung der Leistung zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nur berechtigt, wenn dieser schriftlich vereinbart wurde. Regieleistungen und nicht mit Pauschalen abgegoltener Materialeinsatz werden am Monatsende zusätzlich verrechnet.

 Zahlungen an die ALU-SOMMER GmbH werden im Zweifel auf die jeweils älteste offene Schuld und zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ist der Vertragspartner mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug so kann die ALU-SOMMER GmbH die vereinbarte Leistung bzw. Ware bis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners zurückbehalten oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise den Rücktritt vom Vertrag für den Fall erklären, dass die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erbracht wird und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden seitens der ALU-SOMMER GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz verrechnet. Kosten, die der ALU-SOMMER GmbH durch Einbringlichmachung und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ihrer Forderung entstehen, sind seitens des Vertragspartners zu tragen. Wird die Ware bzw. Leistung vom Vertragspartner nicht übernommen ist ALU-SOMMER GmbH vorbehaltlich ihrer sonst zustehenden Rechte berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu lagern.  

3. Lieferung, Montage

Liefertermine von ALU-SOMMER sind dann verbindlich, wenn die Einhaltung der Termine ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Hält ALUSOMMER GmbH den Liefertermin nicht ein, ist der Vertragspartner erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - dies hat schriftlich unter Androhung des Rücktritts zu erfolgen - berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Eintritts unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese um die Dauer dieser Umstände. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
 
Der Vertragspartner hat bei Montagearbeiten durch ALU-SOMMER GmbH vor Leistungsausführung die ALU-SOMMER GmbH über alle möglichen Gefahrenquellen und Umstände die die Leistungsausführung behindern können, wie zum Beispiel verdeckt geführte Gas-, Wasser und Stromleitungen zu unterrichten bzw. zu warnen. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Energie- und Wasserkosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Sind Verzögerungen in der Leistungserbringung der ALU-SOMMER GmbH auf den Vertragspartner zurückzuführen, so werden vereinbarte Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben bzw. verlängert.

4. Gefahrenübergang

Nutzung und Gefahr gehen mit Übergabe an den Spediteur bzw. spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Vertragspartner über.

5. Gewährleistung

ALU-SOMMER GmbH leistet dem Vertragspartner Gewähr, dass die Ware bzw. erbrachte Leistung im Übergabezeitpunkt dem Vertrag entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe. Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Qualität und Quantität zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche spätestens nach drei Tagen schriftlich zu rügen. Von der Gewährleistung nicht umfasst sind Mängel, die auf Grund widmungswidrigem Gebrauches, ungenügender Einrichtung, Nichteinhalten von Installationserfordernissen und Gebrauchsanleitungen, Überbeanspruchung der Teile, unrichtiger Behandlung und Verwendung nicht geeigneter Betriebsmaterialien entstehen.

 ALU-SOMMER GmbH haftet ebenso nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. 

6. Schadenersatz

ALU-SOMMER GmbH haftet für Schäden nur, soweit sie auf vom Vertragspartner nachzuweisendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsen, Verluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung der ALU-SOMMER GmbH entfällt, wenn seitens des Vertragspartners Montagebedingungen oder Anweisungen von ALU-SOMMER GmbH zur fachgerechten Ausführung nicht beachtet wurden. Die ALU-SOMMER GmbH haftet nicht für Schäden und Mängel, die aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen des Vertragspartners gemäß Punkt 3. 3 Absatz dieser AGB entstehen. Wird die ALU-SOMMER GmbH dadurch von Dritten in Anspruch genommen, so wird der Vertragspartner der ALU-SOMMER GmbH gegenüber ersatzpflichtig. Im Zuge von Montagearbeiten können Schäden am bereits vorhandenen Bestand auf Grund nicht erkennbarer Gegebenheiten eintreten, eine Haftung der ALU-SOMMER GmbH hierfür ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

ALU-SOMMER GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten oder montierten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor und ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache herauszuverlangen. Nach entsprechender Vorankündigung ist ALU-SOMMER GmbH berechtigt den Ort der Vorbehaltsware zu betreten und die Ware abzuholen.

8. Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand ist Eisenstadt vereinbart. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen bzw. Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.